Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung?
Eine Ernährungsberatung kann in unterschiedlichen Lebensphasen sinnvoll sein und dient sowohl der Prävention als auch der Behandlung von Krankheiten. Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten für die Ernährungsberatung.
Warum ist eine Ernährungsberatung sinnvoll?
Ihr Körper ist darauf angewiesen, dass Ihr Nährstoffbedarf täglich über die Ernährung gedeckt wird. Das ist die Voraussetzung dafür, langfristig gesund und leistungsfähig zu bleiben. Welche Nährstoffe in welchem Maße gebraucht werden, hängt vom Alter, dem Lebensstil und dem Gesundheitszustand ab – ein Bewusstsein dafür ist deshalb sehr wichtig.
Unser heutiger Lebensstil ist von Bewegungsmangel und einer oft einseitigen und unregelmäßigen Ernährungsweise geprägt. Hinzu kommt das Überangebot an kalorienreichen und stark verarbeiteten Lebensmitteln, die nur wenige Nährstoffe liefern. Stattdessen tragen sie zu negativen Prozessen im Körper bei, indem sie beispielsweise Entzündungen und Übergewicht fördern.
Infolgedessen lässt sich eine Zunahme an Zivilisationskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes oder Fettleber beobachten. Eine bewusste Umstellung auf eine ausgewogene Ernährungsweise kann deshalb als präventive Gesundheitsmaßnahme angesehen werden.
Wann ist eine Ernährungsberatung sinnvoll?
Eine Ernährungsberatung ist in den verschiedensten Lebensphasen sinnvoll – zum Beispiel während der Schwangerschaft und der Stillzeit, im Alter und in der Jugend, oder bei Leistungssport. Sie lernen dabei, geeignete Lebensmittel für Ihre Bedürfnisse auszuwählen und Ihren Körper richtig zu versorgen. So lässt sich schnell eine Steigerung des körperlichen und mentalen Wohlbefindens feststellen.
Besonders sinnvoll ist eine Ernährungsberatung, wenn bereits ernährungsmitbedingte oder von der Ernährung beeinflussbare Krankheiten vorliegen. Eine systematische Ernährungsumstellung kann dann helfen, die Symptome langfristig zu lindern und Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen. Bei Unverträglichkeiten und entzündlichen Krankheiten kann sogar ein beschwerdefreies Leben erzielt werden. So verbessern Sie zügig Ihr Allgemeinbefinden.
Was kostet eine Ernährungsberatung?
Die Kosten für eine Ernährungsberatung sind unterschiedlich und hängen unter anderem von der Qualifikation der Berater:innen und der Art der Beratung (Einzelgespräche, Gruppensitzungen, telefonisch…) ab. Grundsätzlich können Sie mit 70 bis 140 Euro in der Stunde rechnen.
Besonders kostenintensiv sind dabei das Erstgespräch mit Anamnese und eventuelle weitere Untersuchungen wie eine Körperfettmessung oder Stoffwechselanalyse. Anschließend folgen im Schnitt 3 – 6 weitere, kürzere Sitzungen zur Beratung über mehrere Monate.
Auf diese Weise können Kosten von mehreren hundert Euro entstehen.
Zahlen die Krankenkassen eine Ernährungsberatung?
Ernährungsberatung bei einer vorliegenden Krankheit
Eine Ernährungsberatung bei einer (chronischen) Krankheit ist eine sogenannte „Kann-Leistung“, die grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Die Grundlage dafür ist §43 des Sozialgesetzbuches V, nach dem die Rehabilitation und der Gesundheitszustand chronisch kranker Patienten gefördert werden soll. Je nach Krankenkasse werden dementsprechend 80 – 100 % der Kosten (bis zu einem Maximalbetrag) erstattet.
Besonders praktisch: Dank des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes werden auch geprüfte Online-Ernährungsberatungen anerkannt.
Voraussetzungen: Wann übernehmen die Krankenkassen die Ernährungsberatung?
Damit die gesetzlichen Krankenkassen eine Ernährungsberatung anerkennen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden.
- Krankheit: Es muss eine ernährungsmitbedingte oder durch die Ernährung beeinflussbare (chronische) Krankheit vorliegen.
- Medizinische Notwendigkeit: Es muss eine Notwendigkeitsbescheinigung von einem Arzt / einer Ärztin vorliegen. Teilweise wird auch ein Kostenvoranschlag eines Ernährungsberaters / einer Ernährungsberaterin verlangt.
- Zertifizierung: Es muss ein:e zertifizierte:r Ernährungswissenschaftler:in, Diätassistent:in oder Ökotropholog:in aufgesucht werden. Auch Ärzt:innen verfügen manchmal über entsprechende Weiterbildungen.
Ernährungsberatung zur Prävention
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich nach §20 des Sozialgesetzbuchs auch an einer Ernährungsberatung, wenn sie als Präventionsmaßnahme zur Verhinderung von ernährungsmitbedingten Krankheiten (z.B. Diabetes) dient. Im Fokus stehen die Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, die Reduktion und Vermeidung von Übergewicht sowie die Gesundheit von Kindern und Senioren. Die Krankenkassen bezuschussen in diesem Fall Ernährungskurse und Individualprävention.
Auch Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung können auf diese Weise von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.
Erfolgt die Kostenübernahme auch bei privaten Krankenkassen?
Es ist nicht gesetzlich geregelt, ob private Krankenkassen eine Ernährungsberatung übernehmen. Das ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Tarifvertrag, den Sie mit Ihrer Krankenkasse geschlossen haben.
Krankenkassen-zuschuss: Bis zu 100 % Kostenübernahme
Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, bezuschussen die Krankenkassen eine Ernährungsberatung – auch online! So können Sie bequem von zu Hause aus Tipps von unseren Ernährungsexpert:innen erhalten und in absehbarer Zeit Ihr Wohlbefinden steigern. Wir beraten Sie gerne!
Wie kann eine Ernährungsberatung verschrieben werden?
Anstelle eines Rezepts wird für eine Ernährungsberatung eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausgefüllt. Dieses Formular kann von Ärzt:innen aller Fachrichtungen budgetneutral bereitgestellt werden und bestätigt, dass Sie an einer Krankheit leiden, die sich mit einer professionellen Ernährungstherapie behandeln lässt.
Die Notwendigkeitsbescheinigung ist bundesweit einheitlich und anbieterneutral. Sie können damit bei jeder gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenerstattung beantragen.
Erstellt wurde die Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungsberatung von den Berufs- und Fachverbänden der Ernährungstherapie, der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sowie der Arbeitsgemeinschaft Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie.